BUND Landesverband Brandenburg

Seen in Brandenburg - bedrohte Schätze

Zehn zentrale Fakten über Brandenburgs Seen

Probleme und Lösungen in Kurzform

Im vorliegenden Seenreport hat der BUND Brandenburg 17 Seen porträtiert, die die Seenvielfalt im Land widerspiegeln: große und kleine, bekannte und weniger bekannte Seen, Seen mit guter und mit schlechter Wasserqualität. Doch so verschieden diese Seen auch sind, so ähnlich sind ihre Probleme.

Was die Seen bedroht...

  1. Den Gewässern in der Mark geht das Wasser aus – manche Seen schrumpfen „nur“, andere drohen ganz zu verschwinden.
  2. Die globale Erwärmung sorgt für weniger Niederschläge und gleichzeitig für mehr Verdunstung.
  3. Der fortgesetzte Braunkohletagebau in der Lausitz entzieht einer ganzen Region das Wasser.
  4. Landwirtschaft, industrielle Verbraucher und Privathaushalte entnehmen den grundwassergespeisten Oberflächengewässern viel mehr Wasser, als sich neues Grundwasser bilden kann.
  5. In immer mehr Seen steigt der Nährstoffgehalt bedrohlich an – das führt zu weniger Artenvielfalt und verminderter Sichttiefe und Sauerstoffgehalt in den Gewässern.
Foto: Axel Kruschat

...und was zu tun ist

  1. Das Wasser muss im Land gehalten, statt über die Flüsse ins Meer geleitet zu werden: Kanäle sollen dem Wasserrückhalt dienen, nicht der Entwässerung.
  2. Geklärte Abwässer sollten über Feldern sowie in Wäldern und Mooren verrieselt werden – die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür gilt es schnellstens zu schaffen.
  3. Flächenentsiegelung statt Neuversiegelung – Niederschläge müssen lokal versickern können.
  4. Die Entgelte für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser müssen gerechter gestaltet werden – momentan zahlen die Großverbraucher gar nicht (Bergbau) oder sehr wenig (Landwirtschaft). In Trockenphasen sollen Landkreise und kreisfreie Städte Wasserrationierungen beschließen können.
  5. Großprojekte wie Industrieanlagen, Kraftwerke und Tagebaue sollen keine neuen oder verlängerten wasserrechtlichen Erlaubnisse erhalten, wenn die Wasserförderung Gewässer in der Umgebung beeinträchtigt.
Foto: Axel Kruschat

Wer die Seen retten will, muss die globale Erhitzung stoppen!

Unsere Forderungen ausführlich:

Der Seenreport des BUND Brandenburg zeigt, dass vor allem die fallenden Grundwasserspiegel zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Seen in Brandenburg führen. Aber nicht nur unsere Seen werden beeinträchtigt. Der Wassermangel betrifft alle Lebensbereiche. So hat die Debatte um die Versorgung der Tesla Gigafactory und um die Ansiedlung des Google-Rechenzentrums gezeigt, dass die Wasserversorgung zum begrenzenden Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Brandenburg werden kann. Deshalb müssen erheblich mehr Anstrengungen unternommen werden, um den Landeswasserhaushalt zu stabilisieren.

 

Schutz des Grundwassers

1. Bevor Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes wirken können, muss die Zerstörung von Grundwasserkörpern beendet werden. Im gesamten Land muss die Grundwasserentnahme so weit wie möglich reduziert werden. Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser für den Gartenbau, die Landwirtschaft und den Bergbau dürfen nicht ohne gründliche Prüfung verlängert werden oder sind zu widerrufen, wenn der Pegel des Grundwassers und der Oberflächengewässer im Einzugsgebiet über mehrere Jahre rückläufig ist. Das gilt insbesondere für den Süden Brandenburgs, wo die LEAG für die Freihaltung des Tagebaus Welzow Süd weiterhin bis in das Jahr 2035 bis zu 55 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich fördern will, obwohl sich abzeichnet, dass der Braunkohleausstieg schon bis 2030 realisiert wird. Ob das Grundwasserdefizit
in der Lausitz jemals ausgeglichen werden kann, ist höchst fraglich. In dieser Situation dürfen keine langfristigen wasserrechtlichen Erlaubnisse für die weitere Zerstörung von Grundwasserleitern erteilt werden.


2. Die Landwirtschaft zahlt für die Entnahme von Oberflächenwasser kein Entgelt und für die Entnahme von Grundwasser nur 7 Prozent des Entgelts, das andere Nutzer*innen zahlen. Für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zum „Freihalten von Lagerstätten“ von Braunkohletagebauen zahlt der Bergbau überhaupt kein Entgelt. Dem Land Brandenburg gehen dadurch etwa 20 Millionen Euro pro Jahr an möglichen Einnahmen verloren. Das Wassernutzungsentgelt muss unbedingt gerechter gestaltet werden, auch um die Transformationsprozesse für die Klimaanpassung zu beschleunigen.


3. In Trockenphasen muss auch das Trinkwasser rationiert werden können. Es ist eine Höchstmenge für den Trinkwasserverbrauch für Unternehmen und Haushalte festzulegen. Bei den Haushalten richtet sich die Menge nach der Personenzahl. Viele Wasserversorger haben in ihren Satzungen noch keine Möglichkeiten dafür vorgesehen. Daher erwartet der BUND Brandenburg von den Wasserversorgern, dass sie die Voraussetzungen schaffen, um die Trinkwasserversorgung unter bestimmten
Umständen zu deckeln.


4. Die weiter zunehmende Versiegelung durch Bautätigkeit verhindert die Neubildung von Grundwasser. Wo immer möglich ist nur eine Teilversiegelung anstelle einer Totalversiegelung vorzusehen, z. B. Geh- und Radwege mit wassergebundener Decke befestigen, Parkplätze mit Rasengittersteinen, Pflasterung an Stelle von Beton und Asphalt.

 

Örtliche Versickerung

5. Das Niederschlagswasser aus versiegelten Flächen ist örtlich, beispielsweise über Rigolen, zu versickern und keinesfalls in die Mischkanalisation einzuspeisen. Dachbegrünung und die Nutzung von Grauwasser für die Toilettenspülung sind weitere Möglichkeiten zum Schutz des Grundwassers.


6. Es müssen kurzfristig die rechtlichen und technischen Möglichkeiten geschaffen werden, hinreichend geklärtes Abwasser nicht in die Vorflut einzuleiten, sondern zu verrieseln. Es kann beispielsweise zur Beregnung in der Landwirtschaft eingesetzt oder in einem Waldgebiet verrieselt werden. Auch trocken gefallene Niedermoore eignen sich hervorragend für diesen Zweck.


7. Nadelbäume fangen auch im Winterhalbjahr viel Niederschlagswasser mit den Kronen ab, wo es verdunstet statt im Boden zu versickern. Der Waldumbau von Kiefernmonokulturen in naturnahe Laubmischwälder ist daher auch aus Sicht des Grundwasserschutzes zu forcieren.

 

Schutz von Oberflächengewässern

8. Eine besondere Bedeutung für die Stabilisierung des Wasserhaushaltes kommt den Gewässerunterhaltungsverbänden (auch Wasser- und Bodenverbände genannt) zu. Viele sehen ihre Hauptaufgabe immer noch in der „schadlosen Ableitung des Wassers aus der Landschaft“. Der Zweck und die Tätigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände sind grundsätzlich neu zu definieren. Dabei muss die Sicherung des Landschaftswasserhaushaltes an allererster Stelle stehen.


9. Die meisten Kanäle und Verbindungsgewässer sowie Fließe, Gräben und Drainagen in Brandenburg sind von Menschen gemacht. Sie stammen aus einer Zeit, in der es primär darum ging, die Landschaft zum Zwecke der Bewirtschaftung zu entwässern. Trotzdem gab es früher sehr viele Staueinrichtungen um das Wasser bei Knappheit zurückhalten zu können. Die werden heute weitgehend nicht mehr gewartet und funktionieren daher kaum noch. Im ganzen Land müssen daher Gräben
entweder mit Staueinrichtungen versehen oder ganz zurückgebaut werden.


10. Die im Niedrigwasserkonzept des Landes festgelegten Maßnahmen zur Haltung des Wassers in der Landschaft müssen beschleunigt umgesetzt werden.


11. Außerdem fordert der BUND Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte auf, in Trockenphasen die Entnahme von Oberflächenwasser durch Allgemeinverfügung zu beschränken. Dies bezieht sich auf erteilte Erlaubnisse und den Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch. Damit soll - wie schon häufig beobachtet - verhindert werden, das bei 35°C in der Mittagszeit Maisschläge mit Grundwasser beregnet werden.


12. Natürliche Helfer bei der Wiedervernässung sind zu unterstützen. Biber helfen durch ihre Tätigkeit ganz ohne finanzielle Mittel beispielsweise den Wasserstand in Mooren zu erhöhen. So müssen Biberdämme in Entwässerungsgräben toleriert werden, wenn keine Infrastruktur (z. B. Straßen, Bahndämme, Kläranlagen) betroffen sind.


13. Moore speichern Wasser wie ein Schwamm. Sie sind besonders effektive Wasserspeicher und außerdem Klimagassenken, wenn sie wachsen. Sie sind vor Entwässerung zu schützen, zu erhalten und zu renaturieren.

 

Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

14. Im Land Brandenburg gibt es 161 Wasser-Einzugsgebiete, für die Gewässerentwicklungskonzepte (kurz: GEK) erarbeitet werden sollten. Fertige GEK gibt es für 60 Gebiete, deren Endberichte im Wasserblick zum Download verfügbar sind: https://www.wasserblick.net/servlet/is/87936/. Aufgrund einer ministeriellen Entscheidung wurde die „Projektgruppe GEK“ aufgelöst, was zur Konsequenz hatte, dass ca. 10 GEK-Gebiete aus jeder weiteren Bearbeitung ausgeschlossen wurden und 15 wichtige GEK-Gebiete in den 2 bzw. 3 Bewirtschaftungsplan (BWPL) der WRRL aufgeschoben wurden, dann aber mangels Personal nicht mehr erarbeitet werden konnten. Für diese 15 Gebiete sollte bis Ende 2027 die Erarbeitung von GEKs nachgeholt werden. Die in den GEK bisher erfolgte Kartierung der Uferstrukturgüte von über 100 Seen sollte bis 2027 für alle knapp
200 nach WRRL berichtspflichtigen Seen durchgeführt werden.


15. Gleichzeitig ist auf der Basis von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen mit der Umsetzung von Maßnahmen zu beginnen. Auch hier hinkt Brandenburg weit hinterher. Notwendiges Personal ist einzustellen und wesentlich mehr Mittel für die Umsetzung sind bereitzustellen. Um dieser Forderung mehr Nachdruck zu verleihen hat der BUND Brandenburg mit Unterstützung eines Verbändebündnisses Klage gegen den Bewirtschaftungsplan Oder eingereicht.

 

Der Seenreport

BUND Brandenburg

Alle Informationen zum Zustand unserer Seen an ausgesuchten Beispielen.

Kostenlos runterladen (ca. 4 MB):

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Spenden für die Seen!

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Klage gegen den Bewirtschaftungsplan Oder

Der BUND Brandenburg hat im Bündnis mit anderen Umweltverbänden für die Umsetzung der Wasserrahmerichtline Klage eingelegt.

Zum Hintergrundpapier über die Klagegründe:

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Massiver Wasserverlust am Tagebau Welzow-Süd

Nichtfertigstellung der Dichtwand beeinträchtigt Lausitzer Seenkette

Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette immer noch nicht fertig. LEAG und Landesamt werden ihrer Verantwortung nicht gerecht. Umweltorganisationen ermitteln erheblichen Umweltschaden. Zum Hintergrundpapier hier!